Beerdigungsgebühr

Mit Verordnung des Gemeinderats vom 01.12. 2023


Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der

  1. Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab………………           € 672,00
  2. Beerdigung einer Leiche in einem Kindergrab …………          € 340,00
  3. Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen          € 210,00
  4. Beisetzung einer Leiche in einer Gruft ……………………… …..  € 400,--
  5. Beisetzung einer Leiche in einer blinden Gruft …………… …… € 500,--
  6. Beisetzung einer Urne in einer Urnennische …………………… € 200,--

0,5 Std. Kompressor inkl. Bediener bei Eis, Fels, Beton  € 54,00