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Seit 1.1.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgestellten e-Cards für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Davon ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und Personen ab inkl. Pflegestufe 4.
Die Gemeinde Hollenthon wurde durch Verordnung des Bundesministeriums für Inneres ermächtigt, ab Montag, dem 2. September 2024 die e-card-Fotoregistrierung für folgende Personen vorzunehmen:
Für diese Fotoregistrierung ist die persönliche Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.
Beizubringende Dokumente:
03.09.2024