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Vom Amt der NÖ Landesregierung gibt es eine Wegehalterhaftpflichtversicherung in Niederösterreich, mit einer Versicherungssumme von € 5 Mio.
Diese gilt u.a. für alle Wald- bzw. Grundeigentümer und/oder Wegehalter, die einen Weg für touristische Nutzung zur Verfügung stellen. Diese Versicherung gilt auf sämtlichen Wegen im Land Niederösterreich, also zum Beispiel für Mountainbike-, Wander- und Forstwegen (ausgenommen Motorsport, Alpinskilauf und Klettern).
Durch diese Versicherung ist man bei Sach- und Personenschäden, aber auch bei Vermögensschäden abgesichert. Eine Haftung der für den Weg verantwortlichen Personen kommt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten zu Stande.
Gibt es eine bestehende, andere Versicherung, sind Schäden zuerst bei dieser Versicherung zu melden.
Quelle: Mag. Mario Gnesda, LL.M. und Mag. Manuela Hahn, Aon Austria GmbH
Weiterführende Informationen kann man diesem Link entnehmen.
https://www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Erlaeuterungen_NOe-Wegehalterhaftpflichtversicherung.pdf
15.12.2023