Mit Verordnung des Gemeinderats vom 01.12. 2023
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
- Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab……………… € 672,00
- Beerdigung einer Leiche in einem Kindergrab ………… € 340,00
- Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 210,00
- Beisetzung einer Leiche in einer Gruft ……………………… ….. € 400,--
- Beisetzung einer Leiche in einer blinden Gruft …………… …… € 500,--
- Beisetzung einer Urne in einer Urnennische …………………… € 200,--
0,5 Std. Kompressor inkl. Bediener bei Eis, Fels, Beton € 54,00